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20.01.2022, 15:16 Uhr
Evaluation des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes
Abschlussbericht

Der Abschlussbericht der Evaluation des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes ist von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales veröffentlicht worden.

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Erste Ergebnisse wurden im Oktober 2021 durch die Fa. Ramboll vorgestellt:
ausführliche Präsentation zur Evaluation →pdf
kurzgefasste Handlungsempfehlungen →pdf

Aus dem Evaluationsbericht:

"Das Seniorenmitwirkungsgesetz stellt ein wichtiges Element der aktiven Beteiligung von Seniorinnen und Senioren in Berlin dar. Die Mehrheit der aktuell beteiligten bezirklichen SV sieht gemäß der Onlinebefragung insbesondere in der Hilfe und Beratung anderer Seniorinnen und Senioren in ihrem Bezirk einen zentralen Mehrwert. Ebenso ziehen die Befragten aus ihren Anstößen für politische Entscheidungen einen großen Nutzen. Häufig verstehen sich die befragten SV dabei als Sprachrohr insbesondere für die älteren Generationen, aber auch allgemein für die Menschen in ihrem Bezirk. Darüber hinaus spielen intrinsische Motive für die Beteiligung eine Rolle, u. a. allgemeines Interesse an einer sinnstiftenden Tätigkeit, Lust oder Spaß an einem ehrenamtlichen Engagement bzw. Zusammenarbeit mit anderen.

Die eben skizzierten Handlungsempfehlungen bedürfen ent­sprechender Änderungen im BerlSenG, um die Beteiligung von Seniorinnen und Senioren zu erhöhen. Darüber hinaus ergeben sich aus den Erkenntnissen der Evaluation eben­so Handlungsempfehlungen, die über die entsprechenden Änderungen im BerlSenG die Mitwirkung der Seniorenmitwirkungsgremien stärken. Denn sowohl auf bezirklicher als auch auf Landesebene stoßen die Seniorenmitwirkungsgremien auf Grenzen, ihre Erfahrungen und Fähigkeiten einzubringen."

Im Fokus der Handlungsempfehlungen stehen zum einen bezirkseinheitliche Lösungen der Beteiligung, Ausstattung und Finanzierung der bezirklichen Seniorenvertretungen, deren Ausgestaltung zur Zeit zwischen den Bezirken erheblich voneinander abweicht. Zum anderen werden verbindliche Beteiligungsmöglichkeiten angemahnt, die bisher oft auf Kann-Regelungen beruhen. Daneben werden neue Regelungen auf der Landesebene im Zusammenspiel von Landesseniorenvertretung und Landesseniorenbeirat diskutiert. Ein Extra-Kapitel ist der Teilhabe von gesellschaftlich unterrepräsentierten Gruppen (etwa Menschen mit Migrationsgeschichte, LSBTI-Personen und Menschen mit Behinderung) gewidmet.

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