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28.02.2024, 20:10 Uhr |
Maßnahmenkatalog zu den Seniorenpoltischen Leitlinien
Überarbeitung 2024 veröffentlicht


Seniorenvertretretung Tempelhof-Schöneberg Maßnahmenkatalog zu den Seniorenpolitischen Leitlinien

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"Einführung

Der Berliner Senat und die Bezirke unterstützen in vielfältiger Weise ältere Menschen in Berlin. Durch Gesetze, Projekte, Initiativen etc. werden Rahmenbedingungen und Grundlagen für eine Teilhabe in der Gesellschaft und ein selbstbestimmtes Leben im Alter geschaffen. Der Maßnahmenkatalog stellt diesbezüglich einen Ausschnitt der Tätigkeiten des Senats und der Bezirke dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Personenkreis:
Die Maßnahmen richten sich grundsätzlich an über 60-Jährige, unabhängig der Herkunft, Kultur, Religion, Behinderung, sexuellen Identität, des Geschlechts oder Einkommens, die ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben.

Zuständigkeit und Aktualisierung:
Die Maßnahmen stellen eine Selbstverpflichtung der Ressorts auf spezifische, messbare, erreichbare, relevante und terminierte Ziele dar. Die Maßnahmenumsetzung erfolgt ressortspezifisch. Der Maßnahmenkatalog wird zweimal pro Legislaturperiode in einem partizipativen Prozess von Verwaltung und Seniorenmitwirkungsgremien geprüft, aktualisiert und an die Bedürfnisse der Berliner Seniorinnen und Senioren angepasst. Die für Seniorenpolitik zuständige Senatsverwaltung moderiert und koordiniert diesen Prozess.

Querschnittsthemen:
Bei sogenannten Querschnittsmaßnahmen übernimmt eine dann zu bestimmende Senatsverwaltung die Federführung.

Monitoring:
Der Monitoringprozess zur Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch eine jährliche Fachtagung, welche einen Themenschwerpunkt hat und von der für Seniorenpolitik zuständigen Senatsverwaltung gemeinsam mit dem Landesseniorenbeirat Berlin organisiert wird.
Die Senatsverwaltungen informieren den Landesseniorenbeirat Berlin regelmäßig über den Umsetzungsstand der Maßnahmen und beziehen diesen bei der Weiterentwicklung der Maßnahmen aktiv ein. Die für die Maßnahmen zuständigen Senatsverwaltungen berichten auf ihren Internetseiten kontinuierlich über die Umsetzung der Maßnahmen. Auf der Homepage der für Seniorenpolitik zuständigen Senatsverwaltung wird ebenfalls zu den Leitlinien und der Maßnahmenumsetzung informiert.

Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention:
Die Maßnahmen haben grundsätzlich die in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerten Rechte von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Alle Maßnahmen sollen inklusiv gestaltet sein, in dem sie bspw. die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen. Ist dies nicht gegeben, dann müssen im Einzelfall die erforderlichen angemessenen Vorkehrungen vorgenommenen werden, um eine Diskriminierung von älteren Menschen aufgrund von Behinderung auszuschließen.

Februar 2024"



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