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05.02.2026, 12:23 Uhr
Verlässlicher flächendeckender Winterdienst
Antrag der SV in der BVV für eine Neuregelung des Winterdienstes

Verlässlicher flächendeckender Winterdienst? • SV Tempelhof-Schöneberg

Die Regelungen zum Winterdienst befördern Flickwerk.Typisch ist diese Szene zur Mittagszeit an der U-Bahnhaltestelle Walther-Schreiber-Platz. Einige Eigentümer kommen ihrer Räumpflicht nach, andere nicht. Geradezu klassisch die Übergangsprobleme zwischen den Zuständigkeiten. Bei der BVG ist nur das Nötigste gemacht; erreichbar ist die BVG dadurch nicht. 

Die SV hat deshalb erneut einen Antrag in die BVV eingebracht, der auf eine Neuregelung des winterdienstes dringt.

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Begründung für den Antrag der SV:

Die Senior:innenvertretung erinnert an den von ihr eingebrachten BVV-Antrag 0915/XXI und die in diesem Zusammenhang erstellte MZK. Im Jahr 2024 hatten wir unseren Antrag so begründet:
"In diesem Winter hat sich eine bekannte Erfahrung wiederholt. Vor vielen Häusern wurde ein guter Winterdienst durchgeführt, vor einigen Häusern wurde der Gehweg sehr gut von Eis und Schnee befreit. Allerdings stoßen die Zufußgehenden immer wieder auf einen Flickenteppich, weil nicht in allen Fällen und nicht rechtzeitig geräumt wird. An diesen Stellen ist es dann in der Regel extrem glatt und gefährlich, so dass insbesondere viele Senior:innen und Gehbehinderte ihre Wohnung nicht verlassen können.
Der FUSS e.V. hat dazu z.B. einen aus der Sicht der SV überlegenswerten Vorschlag gemacht, über den in der Presse berichtet wurde: 'Der Verband der Fußgänger meldete sich mit einem interessanten Verbesserungsvorschlag: Der Winterdienst sollte quartiersweise vergeben werden, damit nur noch eine Räumfirma im Kiez zuständig ist. Das würde den Betrieben lange Anfahrten zu den verstreuten Gehwegabschnitten ihrer Kundschaft ersparen.'
Zugleich würde dadurch erreicht, dass der Winterdienst durchgängig und flächendeckend erfolgt und es nicht mehr zu gefährlichen blinden Stellen kommt."

Die von der Senatsverwaltung gegebene Antwort setzt sich leider nur damit auseinander, ob der BSR der gesamte Winterdienst übertragen werden könne, was verneint wird. Die Antwort – im Wesentlichen der Verweis auf die (nicht funktionierenden) gesetzlichen Regelungen – wurde unserem damaligen Antrag nicht gerecht.
Im Jahr 2026 sind die damaligen Erfahrungen noch zu ergänzen. Und die diesjährigen Erfahrungen zeigen die Dringlichkeit einer veränderten Regelung des Winterdienstes:
  • die sehr unterschiedliche Qualität des Winterdienstes führt an den Übergängen von geräumt zu nicht geräumt zu gefährlichen Situationen, insbesondere wenn späterer Schneefall die Flächen verdeckt
  • der Zuständigkeitswirrwarr von Privaten / BSR / Bezirk führt häufig zu zunächst nicht geräumten Flächen, die beim Nachgang schon vereist sind
  • ältere Menschen können ihre Einkäufe nicht selbst erledigen und sind von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen
  • nicht erreichbare ÖPNV-Haltestellen, die lediglich im Bereich der Haltestelle geräumt sind, davor und danach aber Eisflächen aufweisen, sind besonders misslich
  • z.T. wurden die Gehwege so geräumt, dass der Schnee auf die Radwege geschoben wurde, mit dem Ergebnis von gefährlichen Situationen zwischen dem Geh- und Radverkehr auf dem Gehweg
  • geräumte Straßen und nicht geräumte Gehwege lassen erhebliche Zweifel an der Prioritätensetzung im Winterdienst wachsen
  • der Bezirk ist mit der Kontrolle und Ahndung überfordert, wenn er zur notwendigen Räumung von Flächen eingesetzt wird
  • die Verletzungen durch Stürze haben in diesem Jahr ein äußerst erschreckendes Maß angenommen; fast jede/r kennt mehrere Fälle von Armbrüchen und Handverletzung in seinem persönlichen Umfeld

Ganz offensichtlich taugt die bisherige gesetzliche Regelung nicht, um einen verlässlichen und flächendeckenden Winterdienst zu gewährleisten.

Der BVV-Antrag als →pdf

 

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