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04.04.2026, 17:55 Uhr
Novellierung des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes
Als Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet?

Große Ansprüche beim Koaltitionsvertrag und den Richtlinien des Senats und dann … • unsplash Abhijit Sinha

Nach der Wiederholungswahl schien alles gut. Die Formulierungen der schwarz-roten Koalition zur Novellierung des Seniorenmitwirkungsgesetzes waren noch einmal ambitionierter als die von rot-grün-rot. Dann folgte ein völlig untauglicher und kontraproduktiver Versuch der Sozialsenatsverwaltung zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Nun kursiert ein Änderungsentwurf aus den Reihen der SPD, der von der Koalition ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden soll. So wie er jetzt ist, ist er aus Sicht der Seniorenvertretungen nicht zustimmungsfähig.

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Aus der Sicht des Senats ist in den Richtlinien der Regierungspolitik im Abschnitt Soziales formuliert:

"Das Seniorenmitwirkungsgesetz wird auf der Basis der Evaluation überprüft und weiterentwickelt. Der Senat prüft eine Ausweitung der Beteiligungsmöglichkeiten und die Professionalisierung der Wahldurchführung in den Bezirken. Die Geschäftsstelle der Landesseniorenvertretung und des -beirats sowie die Seniorenvertretungen in den Bezirken sollen gestärkt und ihre Ausstattung verbessert werden." 

Eigentlich alles okay - oder?

Nur ist nun ein Änderungsentwurf aus den Reihen der Koalition bekanntgeworden, der den formulierten Absichten überhaupt nicht zu entsprechen scheint. →Änderungsentwurf 23. Januar (7 MB)

Bei einem Vergleich des Novellierungsentwurfs mit dem Koalitionsvertrag, Ergebnissen der Evaluierung und den Forderungen der Seniorenorganisationen zeigt sich:

"Der Antragsentwurf zur Novellierung des BerlSenG wird abgelehnt, weil wesentliche Forderungen von LSV und LSBB sowie von Seniorenorganisationen nicht berücksichtigt werden und der Gesetzentwurf substantiell hinter die formulierte Absicht der Koalitionsvereinbarung  'Das Beste für Berlin' zurückfällt.

Koalitionsvertrag (inhaltsgleich Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026)

  • Eine Ausweitung der Beteiligungsmöglichkeiten der SVen oder der Landesgremien findet nicht statt.
  • Eine Professionalisierung der Wahldurchführung zu den Wahlen zur Seniorenvertretung findet nicht statt.
  •  Die Einrichtung von Geschäftsstellen auf der Ebene der Bezirke wird in Aussicht gestellt, allerdings unter Finanzierungsvorbehalt gestellt.

Forderungen der Seniorenorganisationen und -vertretungen 

  • Eine gemeinsame Wahl von BVV und SVen findet nicht statt.
  • Das Rede- und Antragsrecht in der BVV wird nicht gewährt.
  • Die rechtliche Stellung der SVen wird nicht geklärt.
  • Die berlinweit gleiche Behandlung der SVen wird nicht gesichert.
  • Die finanzielle Ausstattung wird nicht auf Landesebene gesichert.
  • Eine Aufwandsentschädigung für die SV-Mitglieder gibt es nicht.
  • Die verpflichtende Mitwirkung bei der Altenhilfeplanung oder vergleichbaren Regelungen wird nicht gewährt.

Darüber hinaus enthält der vorliegende Entwurf zur Novellierung des BerlSenG einige problematische Formulierungen, die im Sinne der SVen abgeändert oder fallen gelassen werden müssten.

Die Gegenüberstellung im Einzelnen und mehr dazu im →Download

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Kann man so machen - ist aber … . Ein klassischer Fall für Ordnungsamt-Online: Foto machen und Ort melden.
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Video der Seniorenvertretung: Für ein selbstbestimmtes Leben im Alter

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