
Nicht für alle älteren Menschen ist die Nutzung digitaler Medien selbstverständlich. Bietet das Altenhilfestrukturgesetz in Berlin neue Möglichkeiten, digitale Teilhabe zu sichern? • unsplash Sweet Life
Der Landesseniorenbeirat hat auf seinem Juli-Plenum Fragen der digitalen Teilhabe im Alter erörtert. Dabei wurde sowohl das Recht auf analoges Leben betont, wie auch digitale Teilhabe als staatlich zu gewährleistende Daseinsfürsorge gefordert.
Nach Ansicht des LSBB bietet das Berliner Altenhilfestrukturgesetz Möglichkeiten, für ältere Menschen mit geringem Einkommen digitale Technik zur Erhaltung und Ermöglichung von Autonomie und Teilhabe zu beschaffen.
Für die seniorenpolitischen Leitlinien des Senats fordert der LSBB ein eigenes Handlungsfeld "Digitale Teilhabe im Alter".

Download →LSBB-Beschluss
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